Finanzierungsmöglichkeiten

  

1. private Kostenübernahme

 

2. Krankenkassen

Die Krankenkassen bezuschussen das Heilpädagogische Reiten, wenn überhaupt, dann als

  • psychomotorische Übungsbehandlung oder als
  • sensomotorisches Funktionstraining oder als
  • psychomotorische Einzel-/ Gruppenförderung.

 

Um einen entsprechenden Antrag zu stellen, benötigen sie eine ärztliche Empfehlung (für einen der obigen Punkte) und eine gesundheitliche Unbedenklichkeitserklärung. Hiermit müssten Sie dann einen Antrag auf außertarifliche Kostenübernahme (für den Zeitraum eines halben Jahres) einreichen.

 

3. Sozialämter

Die Sozialämter haben die Möglichkeit über das BSHG(Bundessozialhilfegesetz) über

  • Wiedereingliederungshilfe (§ 39 BSHG) oder
  • Ambulante Jugendhilfe (§ 40 BSHG)

Unterstützung zu gewähren. Hierfür wenden Sie sich bitte an den entsprechenden, für Sie zuständigen, Sachbearbeiter.

 

4. Jugendämter

Die Jugendämter haben die Möglichkeit über das KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) über

  • intensive Einzelfallbetreuung (§ 35 KJHG) oder
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche (§ 35 A KJHG) oder
  • Hilfen zur Erziehung /päd. und therap. Leistungen (§ 27 KJHG) oder als
  • soziale Gruppenarbeit (§ 29 KJHG)

Förderungen zu gewähren. Auch hier wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter.  

 

 

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